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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/01
§§: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Drei-Tage-Fiktion, Zugangsvermutung
Rechtsfrage: Postzustellungsvereinbarung - Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 unanwendbar (weil widerlegt), wenn der dritte Tag auf einen Sonntag fällt und das FG durch Beweisaufnahme den tatsächlichen Zugang der am Donnerstag zur Post gegebenen Einspruchsentscheidung am Montag festgestellt hat oder kommt die Zugangsvermutung trotz des feststehenden Zugangs am Montag wegen der vom Prozessbevollmächtigten mit dem Postboten getroffenen Vereinbarung, Post erst am Montag statt am Samstag auszuliefern, zur Anwendung, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Einspruchsentscheidung ohne diese Absprache bereits am Samstag zugegangen wäre? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.08.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 4463/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: IX R 4/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 44