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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-448/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/435/EWG, AEUV Art. 49, AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Belgien, Niederlande, Mobiliensteuervorabzug, Dividende, Anteil, Beteiligung
Rechtsfrage: 1. Ist die RL 90/435/EWG über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten dahin auszulegen, dass diese Richtlinie einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die nicht auf den belgischen Mobiliensteuervorabzug auf Dividendenausschüttungen durch eine belgische Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft mit Sitz in den Niederlanden verzichtet, die das Erfordernis der Mindestbeteiligung und des Besitzes dieser Beteiligung deshalb erfüllt, weil es sich bei ihr um einen steuerlichen Anlageorganismus handelt, der seine Gewinne vollständig an seine Anteilseigner ausschütten muss, und unter dieser Voraussetzung im Rahmen der Körperschaftsteuer den Nullsatz in Anspruch nehmen kann? - 2. Sofern die erste Frage verneint wird: Sind die Art. 49 (ex-Art. 43) und 63 (ex-Art. 56) AEUV (in der seit der Änderung und Umnummerierung durch den Vertrag von Lissabon gültigen Fassung) dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, die nicht auf den belgischen Mobiliensteuervorabzug auf Dividendenausschüttungen durch eine belgische Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft mit Sitz in den Niederlanden verzichtet, die das Erfordernis der Mindestbeteiligung und des Besitzes dieser Beteiligung deshalb erfüllt, weil es sich bei ihr um einen steuerlichen Anlageorganismus handelt, der seine Gewinne vollständig an seine Anteilseigner ausschütten muss, und unter dieser Voraussetzung im Rahmen der Körperschaftsteuer den Nullsatz in Anspruch nehmen kann?
Vorinstanz: Hof van beroep te Brussel (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 363 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.03.2017
Erledigungs-Az: Rs C-448/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 99