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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-271/12 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Ablehnung, Vorsteuerabzug, Dienstleistungsempfänger, Erstattung, Belgien
Rechtsfrage: 1. Hat ein Mitgliedstaat das Recht, den Vorsteuerabzug gegenüber steuerpflichtigen Dienstleistungsempfängern abzulehnen, die Rechnungen besitzen, die zwar lückenhaft sind, aber durch die Erbringung von Informationen zum Beweis des tatsächlichen Vorliegens, der Natur und des Betrags der verrechneten Umsätze (Verträge, Wiederherstellung von Zahlen aufgrund von Erklärungen an das nationale Amt für soziale Sicherheit, Informationen über die Funktionsweise der betroffenen Unternehmensgruppe, ...) vervollständigt sind? - 2. Muss ein Mitgliedstaat, der den Vorsteuerabzug gegenüber steuerpflichtigen Dienstleistungsempfängern aufgrund der Ungenauigkeit der Rechnungen ablehnt, nicht feststellen, dass die Rechnungen dann ebenfalls zu ungenau sind, um die Mehrwertsteuer zahlen zu können? Ist folglich ein Mitgliedstaat, um den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu gewährleisten, nicht gehalten, den Gesellschaften, die die so in Frage gestellten Dienstleistungen erbracht haben, die Erstattung der an ihn gezahlten Mehrwertsteuer zu bewilligen?
Vorinstanz: Cour d'appel Mons (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 243 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.05.2013
Erledigungs-Az: Rs C-271/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 17 62
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