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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 51/97
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Veräußerung, Grundstück
Rechtsfrage: Anläßlich der Übertragung von Grundstücken vereinbarte Zahlungen der Klägerin an ihre Eltern als freiwillige Zuwendungen gem. § 12 Nr.2 EStG oder abziehbare dauernde Last (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen), wenn die Grundstücke kurze Zeit später weiterveräußert wurden? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.02.1996
Vorinstanz/AZ: 14 K 1339/95 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.1999
Erledigungs-Az: X R 51/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 18