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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 56/02
§§: ErbStG § 13 Abs. 2 a, ErbStG § 14
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibetrag, Steuerberechnung, früher Erwerb, Nachholung, Erklärung
Rechtsfrage: Keine nachträgliche Gewährung des Freibetrags für Betriebsvermögen bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe: Kann der Freibetrag für Betriebsvermögen nach § 13 Abs. 2 a ErbStG bei der Steuerberechnung für den Nacherwerb nach § 14 ErbStG nicht berücksichtigt werden, wenn der Erblasser (damals Schenker) bei der Schenkung keine Erklärung nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG abgegeben hatte und der Schenkungsteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden ist (keine postmortale Nachholung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.09.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 4438/00 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 176
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2005
Erledigungs-Az: II R 56/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 13