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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 86/07 (BFH)
§§: EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2 Satz 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kind, Günstigerprüfung, Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung
Rechtsfrage: Günstigerprüfung bei mehreren Kindern und außerordentlichen Einkünften, die nach der Fünftelregelung zu versteuern sind: Hat die Günstigerprüfung durch Gesamtbetrachtung (Vergleich des gezahlten Kindergeldes mit der steuerlichen Entlastung durch sämtliche Kinderfreibeträge) oder durch Einzelbetrachtung zu erfolgen, wobei sich die Reihenfolge der Kinder nach deren Alter bestimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.04.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 60/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2010
Erledigungs-Az: III R 86/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 31 09