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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 82/08 (BFH)
§§: AO § 130 Abs. 2 Nr. 4, AO § 129, AO § 218 Abs. 2, AO § 228, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, KStG § 49
Schlagwörter Anrechnung, Steuerabzug, Rücknahme, Anrechnungsverfügung, Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung
Rechtsfrage: Ist Bezugsgröße der Zahlungsverjährung der materielle Steueranspruch oder tritt aufgrund der Spezialregelung des § 36 Abs. 4 EStG eine Zahlungsverjährung nur ein, wenn eine festgesetzte (positive) Steuer als Abschlusszahlung angefordert wird, was zur Folge hätte, dass bei fehlerhafter Anrechnungsverfügung durch die fehlende Zahlungsaufforderung des Finanzamtes keine Zahlungsverjährungsfrist zu laufen beginnen könnte. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.04.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1535/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2010
Erledigungs-Az: I R 82/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache