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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-613/12 (EuGH)
§§: Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Art. 20
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Ursprungsnachweis, Teilwarenverkehrsbescheinigung, Ägypten
Rechtsfrage: Ist der Ursprung einer Ware nicht nachgewiesen, wenn für die Ware eine Teilwarenverkehrsbescheinigung nach Art. 20 des Protokolls Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/2006 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 17.2.2006 (ABl EU Nr. L 73 S. 1) ausgestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht gegeben waren, weil sich die Ware im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilwarenverkehrsbescheinigung nicht unter der Überwachung der ausstellenden Zollbehörde befand?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.12.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 4355/11 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 88
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.02.2014
Erledigungs-Az: Rs C-613/12