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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/18 (BFH)
§§: EStG § 17, AO § 129
Schlagwörter Veranlagung, Berichtigung, Fehler, offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage: Fehlerhafte Umsetzung eines ordnungsgemäß erklärten steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG als steuerfreier Gewinn im Einkommensteuerbescheid trotz "6-Augen-Prinzip" auf Seiten des Finanzamts aufgrund einer falschen Eingabe für die maschinelle Verarbeitung durch den Erstbearbeiter, die bei der weiteren Prüfung durch die Qualitätssicherung und der abschließenden Zeichnung durch die Sachgebietsleitung nicht auffiel - Hier zur Frage, ob sich das Finanzamt bei dieser Konstellation mit umfangreichen Bemühungen einer zusätzlichen Qualitätssicherung im Veranlagungsverfahren (Kennzeichnung und Durchführung der Steuererklärung als "Intensivprüfungsfall", zusätzliche Prüfung durch die Qualitätssicherung und abschließender Sichtung und Zeichnung der Sachgebietsleitung) auf eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO berufen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.06.2018
Vorinstanz/AZ: 15 K 271/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 15 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2019
Erledigungs-Az: IX R 23/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 80