Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/05
§§: EStG § 10 b, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Spende, Golfclub, Entgelt, Freiwilligkeit
Rechtsfrage: 1. Sind so genannte vom Golfclub erwartete "Pflichtspenden" (verdeckte Aufnahmegebühren) als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Satzung des Vereins keine Spendenverpflichtung enthält? - 2. Können sich die Kläger auf die erteilte Spendenbescheinigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben berufen? - 3. Sind Vermutungen bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich der "Pflichtspende" neue Tatsachen i.S. des § 173 AO 1977 ? (Beweislast der Finanzbehörde?) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.03.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 1211/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 28
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision