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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/13 (BFH)
§§: KStG § 8 a Abs. 3, EStG § 4 h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c
Schlagwörter Zinsschranke, Betriebsausgabe, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Zur Frage der Bemessung der 10 v.H.-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich Beteiligte: Ist die Vorschrift des § 8 a Abs. 3 Satz 1 KStG (Rückausnahme) i.S. einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an alle wesentlich Beteiligte auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.07.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 226/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 27 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2015
Erledigungs-Az: I R 57/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 03 22