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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 33/15 (BFH)
§§: ZK Art. 236 Abs. 1, VO (EU) Nr. 812/2010, VO (EU) Nr. 248/2011
Schlagwörter Antidumpingzoll, Erstattung, EG, EU
Rechtsfrage: Sind die VO (EU) Nr. 812/2010 und Nr. 248/2011 ungültig, weil die Kommission über die Anträge gemäß Art. 2 Abs. 7 Buchst. c VO (EG) Nr. 1225/2009 nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hat? (vgl. EuGH: Rs C-323/14) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1307/14 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 83
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision