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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-226/20 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2016/1036 Art. 3 Abs. 4, VO (EU) 2016/1036 Art. 9 Abs. 2, DVO (EU) 2017/1795 Art. 2
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 12.3.2020 Rs T-835/17: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - Art. 2 der angefochtenen Verordnung - DVO (EU) 2017/1795 - für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission und der Streithelferin vor dem Gericht die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 12.03.2020
Vorinstanz/AZ: Rs T-835/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 313 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.02.2022
Erledigungs-Az: Rs C-226/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 22