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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 17/02 (BVerfG)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100, BVerfGG § 80
Schlagwörter Kontrollmitteilung, Spekulationsfrist, Verfassung, Wertpapier, Gleichheit, Normenkontrolle, Spekulationsgewinn
Rechtsfrage: Ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des EStG vom 16. April 1997 (BGBl I 1997 S. 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.07.2002
Vorinstanz/AZ: IX R 62/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 01 47
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.03.2004
Erledigungs-Az: 2 BvL 17/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 59