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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 19/18 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 40 a Abs. 2, LStR Abschn. 8.1 Abs. 9 Nr. 4
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Pkw-Überlassung, 1 %-Regelung, Zuzahlung, Anschaffungskosten, Verteilung, Nutzungsdauer
Rechtsfrage: Wie ist eine in einer Summe geleistete Zuzahlung eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber angeschafften und dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz (1 %-Regelung) zu berücksichtigen, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Geltungsdauer der Zuzahlung geschlossen wird (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 LStR)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2018
Vorinstanz/AZ: 9 K 210/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2020
Erledigungs-Az: VI R 19/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 90