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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/18 (BFH)
§§: EStG § 9 a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Versorgungsbezüge, Altersgrenze, Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rechtsfrage: Sind Fahrvergünstigungen (hier: Jahresnetzkarte), die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, Versorgungsbezüge i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG mit der Folge, dass davon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9 a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht abgezogen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.05.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 2979/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2020
Erledigungs-Az: VI R 26/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 78