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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/09 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, InsO § 35, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Insolvenzmasse, Verrechnung, Masseverbindlichkeit
Rechtsfrage: Darf die Finanzbehörde einen während des laufenden Insolvenzverfahrens mittels unpfändbaren Vermögens erlangten Vorsteuerüberschuss mit insolvenzfreien Forderungen aufrechnen? (Fallen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die im Rahmen des Neuerwerbs mit unpfändbaren Gegenständen entstanden sind, in die Insolvenzmasse?) - (s.a. VII R 18/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.07.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 761/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 34 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2010
Erledigungs-Az: VII R 25/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 07 19