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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/20 (BFH)
§§: AO § 68 Nr. 4, AO § 65 Nr. 2, AO § 65 Nr. 3, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3
Schlagwörter Zweckbetrieb, Körperbehinderung, Blindenfürsorge, Hilfsmittel, Ermäßigter Steuersatz, Regelsteuersatz, Wettbewerb
Rechtsfrage: Fällt die Veräußerung von Hilfsmitteln, also der Handel von Waren unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die gleichen Waren auf dem freien Markt durch dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Marktteilnehmern angeboten werden, unter die Fürsorge für blinde und körperbehinderte Menschen i.S. von § 68 Nr. 4 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.04.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1472/17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2022
Erledigungs-Az: V R 12/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 64