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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 54/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Übergangszeit, Wehrdienst
Rechtsfrage: Beginnt die Übergangszeit von vier Monaten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zwischen einer Berufsausbildung und dem Wehrdienst erst ab dem Monat nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.05.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8130/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2015
Erledigungs-Az: III R 54/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 82