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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 40/11 (BFH)
§§: EStG § 15 b, EStG § 52 Abs. 33 a, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Personengesellschaft, Verfassung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Entfaltet die mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 eingeführte Regelung des § 15 b EStG in Verbindung mit der Anwendungsregelung in § 52 Abs. 33 a EStG eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 4368/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 78
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision