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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/98
§§: GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 11
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Erwerbsvorgang, Genehmigung, Vormund, Steuersatz
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Entstehung und Höhe der Grunderwerbsteuer. Wann ist bei einem der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürftigen Grundstückskaufvertrag der Erwerbsvorgang im Sinne von § 23 GrEStG 1983 verwirklicht und unterliegt der Erwerb (Kaufvertrag vom November 1996, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung im Januar 1997) dem Steuersatz von 2 oder von 3,5 v.H.? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.03.1998
Vorinstanz/AZ: IV 301/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.02.2000
Erledigungs-Az: II R 51/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 06 67