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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 40/01
§§: AO 1977 § 152, AO 1977 § 5, AO 1977 § 121
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Ermessen, Verschulden, Steuererklärung
Rechtsfrage: Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags? Kein Verschulden des steuerlichen Beraters, weil die verspätete Erklärungsabgabe (Fristüberschreitung von über 21 Monaten) vor allem durch ständige Fehlleistungen und Behinderungen der Finanzverwaltung verursacht wurde? Heilung von Begründungsmängeln erst nach erhobener Untätigkeitsklage? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.04.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 482/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2002
Erledigungs-Az: X R 40/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 75