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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 97/06
§§: UmwStG § 11 Abs. 1 Satz 2, EStG § 5 Abs. 1 Satz 2, HGB § 253
Schlagwörter Bewertungswahlrecht, Zwischenwert, Maßgeblichkeit, Handelsrecht
Rechtsfrage: Besteht anlässlich einer Verschmelzung auf der Ebene der übertragenden Gesellschaft ein steuerbilanzielles Wahlrecht, das übergehende Betriebsvermögen in der steuerlichen Übertragungsbilanz mit dem Zwischenwert gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG anzusetzen und dabei stille Reserven aufzudecken? Oder gilt vielmehr der handelsrechtliche Maßgeblichkeitsgrundsatz, der diese Vorschrift faktisch ins Leere laufen lässt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.09.2006
Vorinstanz/AZ: 13 K 6307/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2007
Erledigungs-Az: I R 97/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 96