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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-154/20 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Nachweis, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: 1. Ist es mit der Richtlinie 2006/112/EG vereinbar, wenn die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig gemacht wird, dass der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nachkommt, nachzuweisen, dass der von ihm erhaltene steuerpflichtige Umsatz von einem bestimmten anderen Steuerpflichtigen bewirkt worden ist? - 2. Falls die erste Frage zu bejahen ist und der Steuerpflichtige dieser Nachweispflicht nicht nachkommt, kann dann das Recht auf Vorsteuerabzug versagt werden, ohne dass nachgewiesen wird, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen können, dass er sich durch den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen an einer Steuerhinterziehung beteiligt?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 209 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.12.2021
Erledigungs-Az: Rs C-154/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 18