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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/06
§§: EStG § 3 Nr. 26
Schlagwörter Nebenberufliche Tätigkeit, Kunst, Künstlerische Gestaltungshöhe, Theater
Rechtsfrage: Übt ein Komparse/Statist mit 61 Auftritten bei verschiedenen Aufführungen eines Opernhauses eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus, so dass § 3 Nr. 26 EStG Anwendung findet? Ist der Umfang der Tätigkeit inkl. der Proben etc. noch als nebenberuflich anzusehen? Liegt keine künstlerische Tätigkeit vor, weil es an einer gewissen Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung fehlt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 370/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2007
Erledigungs-Az: XI R 21/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 90