Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 27/20 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa
Schlagwörter Rente, Öffnungsklausel, Doppelbesteuerung, Leibrente
Rechtsfrage: Gilt der Grundsatz, dass es "in keinem Fall" zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommen dürfe, allein dann, wenn eine derartige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf einem "Webfehler" des Gesetzes bzw. dessen mangelnder Ausdifferenzierung beruht? Ist für den Fall der - nachgelagerten - Steuerfreistellung der auf bereits versteuerten Altersvorsorgeaufwendungen beruhenden Altersrentenbezüge des Jahres 2005 ein "prozentual zu ermittelnder" Anteil steuerfrei zu stellen, der bei etwaigen Rentensteigerungen "mitwächst", oder ist - wie in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG - der - nachgelagert - steuerfreie Teil der Rente als Festbetrag zu ermitteln, der ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt sodann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs gilt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 04.11.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 2132/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 05 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2022
Erledigungs-Az: X R 27/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 16 30