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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/19 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UmwStG § 24 Abs. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Ergänzungsbilanz, Auflösung, Stille Reserven
Rechtsfrage: Sind negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zur Vermeidung des Überspringens stiller Reserven und zum Zwecke der Buchwertfortführung für die Altgesellschafter gebildet worden waren, wieder aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz wieder aus der Gesellschaft ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.09.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 52/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2023
Erledigungs-Az: IV R 27/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 70