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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/04
§§: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Gewinnverwirklichung, Grundstück
Rechtsfrage: Ist aus der Beendigung einer Betriebsaufspaltung beim Besitzunternehmen ein Aufgabegewinn entstanden oder hat keine Betriebsaufgabe und Entnahme des verpachteten Anlagevermögens, insbesondere des Grundstücks, stattgefunden, weil weiterhin die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen und einer Betriebsunterbrechung vorgelegen haben bzw. die verpachteten Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (einer sich in Gründung befindlichen GmbH & Co. KG) geworden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 2538/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2007
Erledigungs-Az: X R 39/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 28