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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/20 (BFH)
§§: AO § 227, AO § 85, FGO § 101, FGO § 102
Schlagwörter Kindergeld, Erlass, Mitwirkungspflicht, Steuerstrafverfahren, Bußgeld
Rechtsfrage: Kann oder muss eine Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen werden, obwohl der Kindergeldempfänger seine Mitwirkungspflichten nachweislich verletzt hat und dies ein Bußgeld-/Steuerstrafverfahren nach sich gezogen hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.01.2019
Vorinstanz/AZ: 15 K 2506/18 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 12 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2022
Erledigungs-Az: III R 16/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 15 14