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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/11 (BFH)
§§: UStG 2005 § 19 Abs. 1, UStG 2005 § 2 Abs. 1 Satz 2, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1
Schlagwörter Insolvenz, Entscheidung, Kleinunternehmer, Verzicht, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: 1. Lässt sich aus der Insolvenzbefangenheit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen aus einer neuen Tätigkeit mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände schließen, dass der Insolvenzverwalter über die Steuerpflicht von Umsätzen nach § 19 UStG entscheidet? - 2. Kann der Verzicht, ausgehend von der auch im Insolvenzverfahren geltenden Einheitlichkeit des Unternehmens, auf die Kleinunternehmerregelung für Umsätze der Insolvenzmasse und des freigegebenen Vermögens nur einheitlich ausgeübt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.05.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 535/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2012
Erledigungs-Az: V R 23/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 80