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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 4/01
§§: DVStB § 15, DVStB § 26 Abs. 7, DVStB § 28
Schlagwörter Prüfung, Steuerberaterprüfung, Überprüfung, mündliche Prüfung
Rechtsfrage: Begründet die spätere Anhebung einer Klausurnote im verwaltungsinternen Überdenkungsverfahren keine Bewertungsfehler in Bezug auf mündliche Prüfungsleistungen, wenn sie dazu führt, dass der Prüfling die Prüfung nunmehr bestanden hätte, wenn er nur in einem Abschnitt der mündlichen Prüfung eine halbe Note besser bewertet worden wäre?
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 08.11.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 85/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 166
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2001
Erledigungs-Az: VII B 4/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 50 78