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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 49/20 (BFH)
§§: InsO § 55 Abs. 4, InsO § 103, EnergieStG § 38
Schlagwörter Energiesteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Verbindlichkeit
Rechtsfrage: Energiesteuer: Stellt die während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandene Energiesteuer eine Masseverbindlichkeit dar? - 1. Ist § 55 Abs. 4 InsO a.F. auf die Energiesteuer anwendbar? - 2. Sind davon insbesondere auch "Altgeschäfte" umfasst, welche in Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen bestehen, welche bereits vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.08.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 2524/19 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 16 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: VII R 49/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 71