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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 49/04
§§: InvZulG § 3 Satz 2, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, InvZulG § 5 Abs. 1 Nr. 2, InvZulG § 3 Satz 1 Nr. 3 a
Schlagwörter Handel, Verarbeitendes Gewerbe, Klassifikation, Investitionszulage
Rechtsfrage: Getreideaufbereitung (Veredelung und Mischen) als handelsübliche Manipulation? Ist eine investitionszulagenrechtliche Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe nur aufgrund allgemeiner Abgrenzungskriterien möglich, oder ist die Einordnung in die Systematik 1979/ Klassifizierung 1993 durch das Statistische Bundesamt zur Nr. 51.21.0 "Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermittel" auch investitionszulagenrechtlich maßgebend? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.11.2003
Vorinstanz/AZ: IV 1294/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2006
Erledigungs-Az: III R 49/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 68