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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 7/12 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 7, DBA-USA Art. 10 Abs. 2, EStG § 3 c, AEUV Art. 63, AEUV Art. 49
Schlagwörter Dividende, Drittstaat, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten der Anwendung von § 8 b Abs. 7 KStG auf eine Dividendenausschüttung einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft entgegen, auf die der Dividendenempfänger kraft seiner Beteiligung einen "sicheren Einfluss" ausübt? Gilt insoweit der Anwendungsvorrang der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.11.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 2853/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2012
Erledigungs-Az: I R 7/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 32