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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/05
§§: EigZulG § 4 Satz 2
Schlagwörter Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Angehörige, Faktisches Wohnungsrecht, Unentgeltliche Überlassung
Rechtsfrage: Unentgeltliche Überlassung bei faktischem Vorbehaltswohnungsrecht: Ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung von dem die Wohnung nach wie vor nutzenden Eigentümer (Angehörigen) trotz fehlender schriftlicher Vereinbarungen über ein Nutzungsrecht wegen der tatsächlichen Verhältnisse (unveränderte Nutzung) von einem faktischen Vorbehaltswohnungsrecht auszugehen und steht deshalb dem Erwerber - mangels unentgeltlicher Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG - keine Eigenheimzulage zu? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.05.2005
Vorinstanz/AZ: IV 391/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 38/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 19 90