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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-656/20 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108, NNVG § 7 a
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Niedersachsen, Nahverkehr
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 5.10.2020 Rs T-597/18: Der Rechtsmittelführer beantragt, 1. das Urteil des Gerichts vom 5.10.2020 Rs T-597/18 in der Gestalt der Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel teilweise aufzuheben; - 2. den erstinstanzlichen Anträgen vollständig stattzugeben, welche darauf abzielten, die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 12.7.2018, C(2018) 4385 final, für nichtig zu erklären und der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 05.10.2020
Vorinstanz/AZ: Rs T-597/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 44 S. 31
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 14 48
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.03.2022
Erledigungs-Az: Rs C-656/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 97