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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/19 (BFH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 131, UStG § 6
Schlagwörter Buchnachweis, Belegnachweis, Steuerhinterziehung, Ausfuhrlieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Lieferung von Pkws in die Türkei: Ist die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteil Unitel vom 17.10.2019 Rs C-653/18) ausgeschlossen, wenn sich der Kläger aktiv an einem Betrugsmodell beteiligte und die Begehung einer Steuerverkürzung im Empfangsstaat durch gefälschte Belegnachweise ermöglichte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.02.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 2906/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 07 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2020
Erledigungs-Az: V R 20/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 49