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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/19 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 5
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport
Rechtsfrage: Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen mit Auffahrrampe und Verankerungspunkten für Rollstühle sowie einem Liegeplatz ausgestatteten Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück sowie zu Rehabilitationseinrichtungen transportiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 8016/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 07 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2020
Erledigungs-Az: IV R 41/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 76