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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 1/13 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 2, UmwStG § 3 Satz 1, UmwStG § 4 Abs. 1, UmwG § 2 Nr. 1
Schlagwörter Umwandlung, Verschmelzung, Firmenwert, Aktivierung
Rechtsfrage: Kann eine auf eine KG verschmolzene GmbH in ihrer steuerlichen Schlussbilanz gemäß § 3 Satz 1 UmwStG 1995 einen selbst geschaffenen Firmenwert aktivieren oder beschränkt die Vorschrift den Ansatz von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Schlussbilanz auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung auszuweisenden Wirtschaftsgüter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 03.12.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1883/10 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 337
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2014
Erledigungs-Az: I R 1/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 07 89