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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/07
§§: InvZulG § 5 Abs. 2, InvZulG § 5 Abs. 3, ZPO § 227
Schlagwörter Handwerksrolle, Satellitenempfangsanlage, Rechtliches Gehör, Mündliche Verhandlung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Erhöhte Investitionszulage für Handwerksbetrieb wegen der Errichtung und des Betriebes einer Antennengroßanlage, da Bestandteil des Gewerkes des Informationstechnikers? - Nichtvertagung der mündlichen Verhandlung als Verletzung rechtlichen Gehörs, da maßgeblichem Mitarbeiter der Klägerin die Teilnahme nicht ermöglicht wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.05.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 1052/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2009
Erledigungs-Az: III R 19/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 60