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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 74/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 38 a Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Zufluss, Rückzahlung, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Ist der aufgrund eines Buchungsfehlers des Arbeitgebers im September 1997 unrechtmäßig ausbezahlte und im Januar 1998 zurückgezahlte Arbeitslohn als Zufluss des Jahres 1997 anzusehen oder ist der berichtigte, auf der Lohnsteuerkarte eingetragene und bei der Veranlagung 1997 angesetzte Bruttoarbeitslohn der Grenzbetragsberechnung zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.06.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 2818/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1236
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 74/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 85