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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 24/15 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 3 Satz 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Tarifermäßigung, Mitunternehmer
Rechtsfrage: Anwendung der Tarifbegünstigung (§§ 18, 16, 34) eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät und anschließender Übertragung des Betriebsvermögens auf Nachfolgegesellschaften: Ist der Gesellschafter Mitunternehmer (§ 16 Abs. 2 Satz 3 EStG) einer Nachfolgegesellschaft geworden, wenn er nicht an deren laufenden Gewinn beteiligt ist, da er aufgrund eines Gesamtplans unmittelbar nach dem Erwerb der Anteile aus der Erwerbergesellschaft gegen eine Abfindungszahlung ausscheidet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.06.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 2008/11, 12 K 2010/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 24, SIS 15 20 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2019
Erledigungs-Az: VIII R 24/15
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 09 55