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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 79/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Schadensersatz, Teileigentum, Werbungskosten, Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Führt eine im Prozessvergleich geleistete Schadensersatzzahlung des Erwerbers einer Gewerbefläche im Rahmen eines Bauherrenmodells, der nach einer Planänderung eine Mehrfläche erhielt, an die Miteigentümerin, deren Gewerbefläche dadurch geringer als die im Kaufvertrag angegebene Fläche war, zu sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu nachträglichen Anschaffungskosten?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.03.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 3810/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2001
Erledigungs-Az: IX B 79/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig