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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 43/02
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter 1-v.H.-Regelung, Kraftfahrzeug, Nutzung, Privat, Nutzung
Rechtsfrage: Bemessung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1-v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf der Basis des Brutto-Listenpreises. Handelt es sich bei diesem Entnahmewert um einen umsatzsteuerlichen Bruttobetrag einschließlich der Eigenverbrauchsumsatzsteuer nach § 12 Nr. 3 EStG oder um einen Nettowert, der nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu kürzen ist? Verfassungswidrige Benachteiligung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.10.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 7533/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 26 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2004
Erledigungs-Az: X R 43/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 70