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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/08 (BFH)
§§: AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 19 Abs. 4, GrEStG § 20, GrEStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Feststellungsverjährung, Grunderwerbsteuer, Anzeigepflicht, Kenntnis
Rechtsfrage: Welche Voraussetzungen muss eine Anzeige nach den §§ 19, 20 GrEStG i.V.m. § 17 GrEStG erfüllen, um gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO den Lauf der Festsetzungsfrist in Gang zu setzen? Welcher organisatorisch zur Verwaltung berufenen Dienststelle des zuständigen Finanzamts muss diese Anzeige zur Kenntnis gebracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.07.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 70/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2008
Erledigungs-Az: II R 9/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils