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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/12 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1%: Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? Verstoß gegen Art. 3 GG? - Das Verfahren IX R 19/12 ist durch Beschluss vom 7.5.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 10250/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1337
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2013
Erledigungs-Az: IX R 19/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 7.5.2013) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.