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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-709/17 P (EuGH)
§§: DVO (EU) 2015/776, VO (EU) Nr. 502/2013
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Fahrrad, China, Kambodscha, Pakistan, Philippinen, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Urteil des EuG vom 10.10.2017 in der Rechtssache T-435/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 10.10.2017 in der Rechtssache T-435/15, Kolachi Raj Industrial (Private) Ltd/Kommission, aufzuheben, die Klage im ersten Rechtszug abzuweisen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen; oder hilfsweise - die Rechtssache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen; die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und im Rechtsmittel vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 10.10.2017
Vorinstanz/AZ: Rs T-435/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 112 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.09.2019
Erledigungs-Az: Rs C-709/17 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 16 87