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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 14/19 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Realteilung, Sperrfrist, Veräußerungsgewinn, Zurechnung, Stille Reserven
Rechtsfrage: Ist ein Übernahmegewinn, der entstanden ist, weil nach der Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ein Realteiler das von ihm übernommene Betriebsvermögen innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG veräußert hat, allen ehemaligen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten oder aber allein demjenigen zuzurechnen, durch dessen Veräußerung die Sperrfrist verletzt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 11.04.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 1280/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 22 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2021
Erledigungs-Az: VIII R 14/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 33