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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 37/16 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 23 Abs. 3 Satz 4, DBA-Großbritannien Art. II Abs. 3
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Grundstück, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Sind bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG die historischen Anschaffungskosten auch dann um die Absetzung für Abnutzung zu mindern, wenn sich diese aufgrund der Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bisher nicht mindernd auf die inländische Steuerbemessungsgrundlage ausgewirkt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.02.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 2334/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2020
Erledigungs-Az: VIII R 37/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 34