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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/18 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Rentenversicherung, Rente, Steuerfreiheit, Ertragsanteil, Tarif
Rechtsfrage: Hat eine einheitliche steuerrechtliche Zuordnung von monatlichen Rentenbezügen aus einem begünstigen Versicherungsvertrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG a.F.) zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG a.F. und damit eine Besteuerung des Ertragsanteils mit tariflicher Einkommensteuer zu erfolgen oder sind die monatlichen Rentenzahlungen insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und unterfallen der Steuerfreistellung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F.? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.10.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 1605/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 06 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2021
Erledigungs-Az: VIII R 4/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 15 92